Der Mitgliedsbeitrag ist immer für das Kalenderjahr zu entrichten. Das würde im Extremfall bedeuten, Sie werden im November eines Jahres Mitglied und zahlen den vollen Beitrag und bereits im Januar des Folgejahres wird der neue Mitgliedsbeitrag fällig.
So handhaben es viele Vereine, also auch wir.
Was für den ein oder anderen ungerecht erscheint, macht für den Verein und seinen Zweck sinn.
Der Mitgliedsbeitrag finanziert die Umsetzung der Ziele der Gesellschaft für Krisenbewältigung, also Sie in Sachen Krisenbewältigung auszubilden. Die Videos und Webinare, die Downloads und die Checklisten zu erstellen und aktuell zu halten.
Ein weiteres Ziel ist, für das Lernen von Krisenbewältigung und das Übernehmen von Eigenverantwortung zu werben. Auch das braucht Zeit – also Geld.
Das bedeutet, mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen sie die Umsetzung unserer Ziele für eine sicherere Gesellschaft und den Aufbau einer resilienteren Gemeinschaft.
Wir verstehen unsere Arbeit auch als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die letzten Jahre wurde uns erzählt „Geiz sei geil“ und der eigene Vorteil sei das einzige was zählt. Auch das hat uns dahin gebracht, wo wir nun sind. Wir möchten unseren Teil dazu tun, dies zu ändern und dazu brauchen wir auch ihre finanzielle Unterstützung in Form des Mitgliedsbeitrages und in Form von Spenden.
Ich verstehe diese Erklärung und finde es gut dass Mitglieder wenn sie von Inhalten profitieren auch dafür einen Beitrag leisten.
Bisher habe ich noch nicht gefunden, wie hoch der Mitgliedsbeitrag für einzelpersonen oder Familien oder Gruppierungen wie Woh – oder Lebensgemeinschaften ist.
Da es sich um idelle Ziele , die für die Gesellschaft von Nutzen sind handelt ist meine Frage: „ist dieser Mitgliedsbeitrag als Spende steuerabzugsberechtigt?“
Und natürlich würde ich gerne etwas über die Höhe erfahren.
Ich freue ich über eine kurze Rückmeldung.
Mit freundlochen Grüße
E. Lenzen
In den FAQ steht alles drin. Der Jahresbeitrag für 2025 Beträgt 72 €
Wir sind noch nicht als gemeinnützig anerkannt deshalb ist ein Absetzen bei der Steuer nicht möglich. Wenn du normaler Angestellter bist, kannst du Mitgliedsbeiträge an bestimmte Vereine (z. B. gemeinnützig, mildtätig, kirchlich, politisch) als Sonderausgaben geltend machen.
🔹 Wichtige Punkte dazu:
Diese Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Der Steuervorteil hängt von deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab.
Bei kleineren Beträgen fällt die Wirkung oft gering aus, da bereits der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 € bei Ledigen, 72 € bei Ehepaaren) automatisch berücksichtigt wird. Nur was darüber hinausgeht, wirkt sich tatsächlich aus.
Beispielrechnung
Jahresbeitrag: 72 €
Du bist ledig → 36 € Pauschbetrag wird ohnehin automatisch angesetzt.
Effektiv steuerlich relevant: 72 € – 36 € = 36 €
Angenommener Steuersatz:
bei 20 % → Ersparnis ca. 7,20 €
bei 30 % → Ersparnis ca. 10,80 €
bei 40 % → Ersparnis ca. 14,40 €
Bist du verheiratet und ihr veranlagt gemeinsam, liegt die Pauschale bei 72 €. Dann würde der Mitgliedsbeitrag komplett in dieser Pauschale untergehen → kein zusätzlicher steuerlicher Effekt.
👉 Kurz gesagt:
Für einen einzelnen Arbeitnehmer bringt die Absetzbarkeit von 72 € pro Jahr nur ein paar Euro Steuervorteil – die eigentliche Wirkung ist finanziell gering. Die Mitgliedschaft selbst sollte dir also inhaltlich wichtig sein; steuerlich ist es eher ein „netter Nebeneffekt“.